Fettgehaltsstufen bei Käse

Die Käseverordnung schreibt bindend vor, dass Käse nur in bestimmten Fettgehaltsstufen in den Verkehr gebracht werden dürfen. Bei der Kennzeichnung muss entweder die Fettgehaltsstufe oder der Fettgehalt, bezogen auf die Trockenmasse, angegeben werden.

Fettgehaltsstufe Fettgehalt in der Trockenmasse
Doppelrahmstufe höchstens 85%, mindestens 60%
Rahmstufe mindestens 50%
Vollfettstufe mindestens 45%
Fettstufe mindestens 40%
Dreiviertelfettstufe mindestens 30%
Halbfettstufe mindestens 20%
Viertelfettstufe mindestens 10%
Magerstufe weniger als 10%