Beim Kauf von Milchprodukten muss der Verbraucher aufmerksam auf die Packung schauen. Denn was auf den ersten Blick wie Butter, Joghurt oder Käse aussieht, ist vielleicht ein "Milch-Imitat" oder auch "Milch-Ersatzprodukt" genannt. Hergestellt werden diese Erzeugnisse mit oder aus Zutaten pflanzlicher Herkunft.
Die Bestimmungen der EG-Bezeichnungsschutzregelung sollen Verbrauchertäuschungen unterbinden. Danach sind bestimmte Bezeichnungen – in allen Sprachen der Europäischen Gemeinschaft – nur Milch und Milcherzeugnissen vorbehalten.
Diese Verordnung verbietet es, bei Milch-Imitaten den Eindruck zu erwecken, dass es sich um ein echtes Milcherzeugnis handelt.
Folgende Bezeichnungen sind z.B. verboten: Sojamilch, Sojaquark, Sojaghurt, Sojacreme, Butterine, Coffee Creamer, Filled Milk, Imitationskäse.
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