
Maul- und Klauenseuche - Solidaritätsfonds
Die rheinland-pfälzischen Molkereiunternehmen
einerseits und die
andererseits
haben im Mai 1998 den Vertrag über einen Solidaritätsfonds zur freiwilligen Hilfeleistung im Fall eines Milchgeldausfalles, bei Ausbruch der Maul- und Klauenseuche, in den Einzugsgebieten der Molkereien abgeschlossen.
Der Vertrag sieht im wesentlichen vor, bei Ausrufung von Sperrbezirken durch die Veterinärverwaltung im MKS-Auftritt freiwillige Hilfsleistungen an die betroffenen Milcherzeugerbetriebe zu erbringen. Die Hilfsleistungen betreffen eine evtl. Entschädigung des Milchgeldausfalles vom 8. – 60. Tag einer Sperre. Erstattet werden maximal 80 % des jeweiligen Bemessungsgeldes, das sich aus dem durchschnittlichen Auszahlungspreis der jeweiligen Molkerei für die letzten 6 vollen Monate vor dem 1. Tag der veterinärbehördlichen Sperre errechnet.
Die maximale Entschädigungshöhe wird plafondiert durch das Umlageaufkommen des Vorjahres. In den Fonds werden maximal 1,5 Pfennig/kg (0,77 €/kg) Milch eingezahlt. Maßstab für das Milchaufkommen sind die für das Vorjahr der Überwachungsstelle für Milch und Milcherzeugnisse des Landes Rheinland-Pfalz gemeldeten Milchmengen(ohne Zukauf). In diese Milchmengenmeldungen sind auch die im Vorjahr in anderen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland erfassten Milchmengen sowie die in Belgien und Luxemburg erfassten Milchmengen einbezogen.
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