Rohmilch

Im Sinne der Milch-Verordnung ist Rohmilch das unveränderte Gemelk einer oder mehrerer Kühe und darf nicht über + 40° C erwärmt werden.
Rohmilch, die zur Abgabe an andere bestimmt ist, darf

  •  nur von Tieren gewonnen werden, die bestimmten Anforderungen entsprechen,
  • nur in einem Erzeugerbetrieb gewonnen und behandelt werden, der den geforderten Anforderungen entspricht,
  • keine anomalen sensorischen Merkmale aufweisen.

Rohmilch darf darüber hinaus nur in zugelassenen Be- und Verarbeitungsbetrieben behandelt werden. Siehe Ab-Hof-Abgabe von Milch.