Rohmilch
Im Sinne der Milch-Verordnung ist Rohmilch das unveränderte Gemelk einer oder mehrerer Kühe und darf nicht über + 40° C erwärmt werden.
Rohmilch, die zur Abgabe an andere bestimmt ist, darf
- nur von Tieren gewonnen werden, die bestimmten Anforderungen entsprechen,
- nur in einem Erzeugerbetrieb gewonnen und behandelt werden, der den geforderten Anforderungen entspricht,
- keine anomalen sensorischen Merkmale aufweisen.
Rohmilch darf darüber hinaus nur in zugelassenen Be- und Verarbeitungsbetrieben behandelt werden. Siehe Ab-Hof-Abgabe von Milch.