Auszahlungspreis

Die Anlieferungsmilch ist monatlich, auch bei Abschlagszahlungen unter Berücksichtigung der Gütemerkmale nach Gewicht zu bezahlen. Werden Umrechnungen von Volumen in Gewicht nicht mit dem Faktor 1,020 vorgenommen, ist der von der Molkerei zugrundegelegte Umrechnungsfaktor in der Milchgeldabrechnung auszuweisen. Abweichungen des Fett- und Eiweißgehaltes der Anlieferungsmilch des einzelnen Milcherzeugers vom Monatsdurchschnitt der gesamten Anlieferungsmilch der Molkerei, Milchsammelstelle oder Rahmstation sind durch Zu- oder Abschläge zu berücksichtigen. Die Höhe der Zu- und Abschläge ist an der durchschnittlichen Nettobewertung für Fett und Eiweiß des Vorjahres auszurechnen. Der durchschnittliche Fett- und Eiweißgehalt der gesamten Anlieferungsmilch der Molkereien, Milchsammelstellen oder Rahmstationen, der sich hierfür ergebene Preis, die Höhe der Zu- und Abschläge sowie der Preis für eine Anlieferungsmilch mit einem Fettgehalt von 3,7% und einem Eiweißgehalt von 3,4% sind in der Milchgeldabrechnung auszuweisen.

Der so errechnete Preis gilt für Anlieferungsmilch der Klasse 1. Dieser Preis ist zu kürzen bei

  • Einstufung in Klasse 2
  • Nachweis von Hemmstoffen
  • bei Überschreitung des Zellgehaltwertes.

Sonstige Zu- und Abschläge sind gesondert auszuweisen.