Neuerungen der Futtermittelvereinbarung im QM-Milch System

Die Futtermittelvereinbarung zwischen der Futtermittel- und der Milchwirtschaft regelt den Einsatz von Futtermitteln zur Milcherzeugung im QM-Milch System.

Bisher hatten die QM-Milch Regionalstellen für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland eine regionale Vereinbarung mit den Futtermittelherstellern auf Basis einer abgestimmten Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Da eine neue bundesweit gültige Futtermittelvereinbarung abgeschlossen wurde, wird die derzeitige Futtermittelvereinbarung gekündigt.

Seit 1. Januar 2014 wird über QS Qualität und Sicherheit GmbH eine einheitliche Liste der QS-zugelassenen Hersteller von Milchviehfuttermitteln geführt, die QM-Milch lieferfähig sind. Insofern sind die QM-Milch lieferfähigen Hersteller von Milchviehfuttermitteln bundesweit öffentlich einsehbar (https://www.qs-plattform.de/QSSoftware/suche.html). QS-zugelassene Hersteller, die Futtermittel an QM-Milch Betriebe liefern wollen und dafür bisher nicht angemeldet waren, sollten sich für die Lieferung ins QM-Milch System registrieren lassen. Dazu müssen die Hersteller auf http://qs-plattform.info/QSSoftware mit den individuellen Zugangsdaten ein Häkchen setzen.

Die neue Futtermittelvereinbarung entstand als Ergebnis eines Diskussionsprozesses des QM-Milch e.V. und der Futtermittelwirtschaft. Zu den Unterzeichnern gehören QM-Milch e.V., der Deutsche Bauernverband e.V., der Milchindustrie-Verband e.V., der Deutsche Raiffeisenverband e.V., die QS Qualität und Sicherheit GmbH, der Deutsche Verband Tiernahrung e.V. sowie GMP+ International B.V.

Zu den wesentlichen Aktualisierungen gehören die Aufnahme von Futtermittelhändlern in die Futtermittelvereinbarung und der Beitritt von GMP+ International als weitere Organisation. Die Zusammenarbeit mit GMP+ International wurde initiiert, um auch auf internationaler Ebene für GMP+-zertifizierte Futtermittelunternehmen eine Lieferberechtigung in das QM-Milch System zu ermöglichen. Diese Voraussetzung bestand für QS-lieferberechtigte GMP+ Betriebe bereits seit 2013 und wird in der aktualisierten Futtermittelvereinbarung fortgeführt. Zudem wurden inhaltliche Präzisierungen und redaktionelle Änderungen vorgenommen:

Grundsätzliche Vorgaben der Futtermittelvereinbarung:

  • Die Zertifizierung der Futtermittelhersteller und Futtermittelhändler (einschließlich Privater Labeller) nach QS, GMP+ International oder von diesen als gleichwertig anerkannten Systemen wird von QM-Milch akzeptiert.
  • Die eingesetzten Futtermittel müssen entweder in der deutschen Positivliste für Einzelfuttermittel oder in einer von QS und GMP+ International anerkannten Liste anderer Systemgeber gelistet sein.
  • Das Futtermittelmonitoring hat nach den Anforderungen von QS, GMP+ International oder von diesen als gleichwertig anerkannten Systemen zu erfolgen. Für Dioxine, dioxinähnliche PCB und nichtdioxinähnliche PCB gelten dabei die gesetzlichen Höchst- bzw. Aktionsgrenzwerte. Für Aflatoxin B1 gilt der Richtwert von 1 ppb (1 μg/kg) im für Milchkühe bestimmten Futtermittel.
  • Bei Überschreitung der Höchst-, Aktions- und Richtwerte erfolgt eine Meldung der Systemgeber an den QM-Milch e.V. Dieser setzt sich anschließend mit dem betroffenen Futtermittelunternehmen und der zuständigen Regionalstelle zur Abstimmung weiterer Maßnahmen in Verbindung.

Zusätzliche Vorgaben für Futtermittelhersteller:

  • Alle lieferberechtigten QS-Futtermittelhersteller für das QM-Milch System werden bereits in einer bundesweiten Liste gelistet, die unter www.qm-milch.de mit Verlinkung zur QS-Datenbank einsehbar ist. Da die bundeseinheitliche Liste der QS-Futtermittelhersteller seit 1. Januar 2014 in Kraft ist, ersetzt diese die regionalen Listen, die Ende 2015 auslaufen.
  • Alle QS-lieferberechtigten Futtermittelhersteller, die bereits in der bundesweiten Übersicht gelistet sind, haben bereits ihr Einverständnis zu den Teilnahmebedingungen unter http://qs-plattform.info/QSSoftware zur Lieferung in das QM-Milch System gegeben. Diese Regelungen werden geringfügig modifiziert, um die Anforderungen der aktuellen Futtermittelvereinbarung zu berücksichtigen. Wichtig: Falls bereits gelistete Futtermittelhersteller diesen modifizierten Teilnahmebedingungen nicht zustimmen, können diese ihre Zustimmung jederzeit widerrufen, indem in der QS-Datenbank das Häkchen entfernt wird. Mit dem Widerrufen entfällt die Lieferberechtigung für diese Futtermittelhersteller an QM-Milch Betriebe.
  • Wichtig: Bisher noch nicht gelistete QS-lieferberechtigte Futtermittelhersteller, die Futtermittel in das QM-Milch System liefern möchten, können sich in der QS-Datenbank für die zentrale Liste registrieren, indem sie den aktuellen Lieferbedingungen gemäß der Futtermittelvereinbarung zustimmen. Dafür muss für den jeweiligen Standort mit den individuellen Zugangsdaten ein Häkchen unter http://qs-plattform.info/QSSoftware gesetzt werden.
  • Alle QS-Betriebe in der zentralen Liste geben damit ihr Einverständnis, dass sie den Anforderungen der Futtermittelvereinbarung zustimmen und dass QS Informationen an den QM-Milch e.V. im Falle einer Überschreitung übermitteln darf. Damit wird gleichzeitig die Lieferberechtigung in das QM-Milch-System freigeschaltet.
  • Für die Listung der Betriebe, die GMP+ zertifiziert sind und keine QS-Lieferberechtigung haben, werden in Kürze aktuelle Informationen veröffentlicht, sobald die technischen Details mit GMP+ International dazu geklärt sind.


Zusätzliche Vorgaben für Futtermittelhändler:

  • Die zentrale Liste der QS-Futtermittelhersteller wird in Kürze um QS-lieferberechtigte Futtermittelhändler erweitert. Futtermittelhändler, die Futtermittel in das QM-Milch- System liefern möchten, können sich in der QS-Datenbank für die zentrale Liste registrieren, indem sie den aktuellen Lieferbedingungen gemäß der Futtermittelvereinbarung zustimmen. Dafür muss für den jeweiligen Standort mit den individuellen Zugangsdaten ein Häkchen unter http://qs-plattform.info/QSSoftware gesetzt werden.
  • Alle QS-Betriebe auf der zentralen Liste geben somit ihr Einverständnis, dass sie den Anforderungen der Futtermittelvereinbarung zustimmen und dass QS Informationen an den QM-Milch e.V. im Falle einer Überschreitung übermitteln darf. Damit wird gleichzeitig die Lieferberechtigung in das QM-Milch System freigeschaltet. · Futtermittelhändler sollten bis spätestens 1. Juli 2016 gelistet sein.
  • Für die Listung der Betriebe, die GMP+ zertifiziert sind und keine QS-Lieferberechtigung haben, erhalten Sie in Kürze Informationen, sobald die technischen Details mit GMP+ International dazu geklärt sind.

Zusätzliche Vorgaben für Milcherzeuger:

  • Milcherzeuger, die an QM-Milch teilnehmen, dürfen nur von solchen Misch- und Einzelfuttermittelherstellern bzw. -händlern Futtermittel beziehen, die in der bundesweiten Liste aufgeführt sind (für Futtermittelhändler Übergangsfrist bis 1. Juli 2016). Übergangsweise dürfen im Ausnahmefall Einzelfuttermittelhersteller und -händler, die über keinerlei Zertifizierung verfügen, über Unbedenklichkeitsbescheinigungen in das QM-Milch System liefern.
  • QM-Milch lieferfähige Hersteller und Händler von Futtermitteln sind unter www.qm-milch.de einsehbar.

Die neue Futtermittelvereinbarung, eine Liste der zugelassenen Futtermittellieferanten sowie weitere Informationen finden sich auf der Homepage Qualitätsmanagement Milch.